2. Allgemeine Sicherheitshinweise
2.1
Pflichten des Betreibers
Die nationalen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers beachten.
Alle Sicherheitsvorschriften des Kranherstellers beachten.
Die Waage darf nur für den vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden.
Jede Art von Verwendung, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben ist,
wird als unsachgemäße Verwendung betrachtet. Für Sach- und
Personenschäden, die aus einer solchen, unsachgemäßen Verwendung
resultieren, ist allein der Besitzer verantwortlich, auf keinen Fall Fa. KERN &
Sohn.
Fa. KERN & Sohn kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Kranwaage
verändert oder unsachgemäß verwendet wird und wenn daraus Schäden
entstehen.
Kranwaage, Kran und Lastaufnahmemittel regelmäßig warten und Instand halten
(siehe Kap.9).
Prüfungsergebnis protokollieren und im Logbuch aufbewahren.
2.2
Organisatorische Maßnahmen
Nur geschulte und unterwiesene Personen mit der Bedienung beauftragen.
Sicherstellen, dass die Betriebsanleitung am Einsatzort der Kranwaage jederzeit
greifbar ist.
Montage, Inbetriebnahme und Wartung nur durch geschulte Fachkräfte ausführen
lassen.
Reparaturen von sicherheitsrelevanten Teilen dürfen nur von KERN oder von
durch KERN autorisierten Servicepartnern durchgeführt werden.
(Kompetenznachweis oder Schulung).
Nur Original-Ersatzteile verwenden.
Alle Reparaturen und Ersatzteile müssen vom Servicepartner (siehe Liste, Kap.
10.3) dokumentiert werden.
Alle Wartungen müssen dokumentiert werden (siehe Checkliste Kap. 9.3).
Lasttragende Bauteile dürfen nur als komplettes Ersatzteil-Set getauscht werden.
Die Abmessungen der neuen Bauteile müssen notiert werden (siehe Checkliste
Kap. 9 .4).
HFO-BA-d-1510
PK Elektronik Vertriebs GmbH, E-Mail: info@pkelektronik.com, Internet: www.pkelektronik.com
6