11. Messtechnische Kontrolle
Wir empfehlen eine messtechnische Überprüfung im Abstand von 2 Jahren für professionell genutzte
Geräte, z.B. in Apotheken, Arztpraxen oder Kliniken. Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die
von Gesetzgeber festgelegten nationalen Vorschriften. Die messtechnische Kontrolle kann durch
zuständige Behörden oder autorisierte Wartungsdienste gegen Kostenerstattung durchgeführt
werden.
12. Garantiebedingungen
Für dieses hochwertige Ohr- und Stirn-Fieberthermometer gewähren wir entsprechend nachstehen-
der Bedingungen 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.
Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Das Kaufdatum ist
durch die ordnungsgemäß ausgefüllte abgestempelte Garantieurkunde oder die Kaufquittung nach-
zuweisen.
Innerhalb der Garantiezeit leistet HARTMANN kostenlosen Ersatz für sämtliche auf Material- und
Fertigungsfehler zurückzuführenden fehlerhaften Geräteteile bzw. setzt diese wieder instand. Eine
Verlängerung der Garantiezeit entsteht dadurch nicht.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unbefugte Eingriffe entstanden sind, werden
von der Garantieleistung nicht erfasst. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Zubehörteile,
die einer Abnutzung unterliegen (Batterien, Stirnaufsatz, Aufbewahrungsbox, Verpackung usw.).
Schadensersatzansprüche sind auf den Warenwert beschränkt; der Ersatz von Folgeschäden wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Garantiefall senden Sie bitte das Gerät mit Kappe, Aufbewahrungsbox und vollständig ausgefüll-
tem und abgestempeltem Garantieschein direkt oder über Ihren Händler an den für Sie zuständigen
Kundenservice in Ihrem Land.
PAUL HARTMANN AG
Service Center Diagnostic
Friedrich-Penseler-Str. 17
21337 Lüneburg
13. Zeichen und Symbole
Entsorgungshinweis für elektronische Geräte
Entsorgungshinweis
Beachtung der Bedienungsanleitung
Bitte beachten
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