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Transport
Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen des
Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch den Be-
nutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße trans-
portiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport
oder Spedition) sind besondere Anforderungen an
Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier
muss bei der Vorbereitung des Versandstückes ein
Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse un-
beschädigt ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und
verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in
der Verpackung bewegt. Bitte beachten Sie auch
eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
Entsorgung
Werfen Sie Akkus nicht in den Haus-
müll!
Akkus und Verpackungen sollen einer
umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2006/66/EG
müssen defekte oder verbrauchte Akkus getrennt
1 609 92A 7EK | (14.04.2022)
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