Information zur RoHS-Richtlinie, REACH-Verordnung und zu besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen (SVHC)
RoHS-Richtlinie
Produkte von SCHUNK werden im Sinne der Richtlinie 2011/65/EU und deren
Erweiterung 2015/863/EU „zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)" als „ortsfeste Großanlagen" oder als „ortsfeste
industrielle Großwerkzeuge" eingestuft oder erfüllen ihre bestimmungsgemäße Funktion nur
als Teil einer/eines solchen. Damit fallen Produkte von SCHUNK zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie.
REACH-Verordnung
Produkte von SCHUNK entsprechen uneingeschränkt den Regelungen der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH)" und deren Erweiterung 2022/477. SCHUNK legt großen Wert darauf,
für Mensch und Umwelt bedenkliche Chemikalien nach Möglichkeit vollständig zu vermeiden.
Nur in seltenen Ausnahmefällen enthalten Produkte von SCHUNK SVHC-Stoffe der
Kandidatenliste mit einem Massegehalt über 0,1 %. Gemäß Artikel 33, Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kommt SCHUNK seiner Informationspflicht zur „Weitergabe von
Informationen über Stoffe in Erzeugnissen" nach und führt in einer bei SCHUNK einsehbaren
Übersicht die betroffenen Komponenten und die verwendeten Stoffe auf.
Lauffen/Neckar, Juni 2023
29.00 | DPZ-plus | Montage- und Betriebsanleitung | de | 389034
9 Information zur RoHS-Richtlinie, REACH-
Verordnung und zu besonders
besorgniserregenden Inhaltsstoffen (SVHC)
Dr.-Ing. Manuel Baumeister,
Head of Systems Engineering,
Technology & Innovation
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