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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Maßnahmen Zum Sicheren Betrieb Des Automaten - Meiko FV 28 G-M Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung FV 28 G-M
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Datei:BA_FV28G-M_9702305_DE_2012-09.docx
MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Englerstr. 3, D-77652 Offenburg, Tel.: 0781/203-0, Fax: 0781/203-1274
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Allgemeine Sicherheitshinweise

5.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Spülautomat wurde unter Berücksichtigung einer Risiko und Gefahrenanalyse und
nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der
Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers des Automaten, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Maßnahmen zum sicheren Betrieb des Automaten:
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass ...
... der Spülautomat nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden oder Gefahren entste-
hen, für die wir keine Haftung übernehmen (vgl. hierzu das Kapitel „Bestimmungsge-
mäße Verwendung").
... zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Sicherheitsgewährleistung im Bedarfsfall nur
Originalteile des Herstellers verwendet werden.
Der Benutzer verliert alle evtl. bestehenden Ansprüche, wenn er das Gerät mit anderen
als den Originalersatzteilen verändert.
... nur dafür ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal den Automaten be-
dient, wartet und repariert.
... dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
... der Spülautomat nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird, alle
Schutzeinrichtungen und Verkleidbleche montiert sind und besonders die Sicherheits-
und Schalteinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
... Automaten, die von hinten zugänglich sind, nur mit Rückwandverkleidung betrieben
werden dürfen.
... erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und getragen werden.
... bei allen regelmäßigen Wartungen alle Sicherheitseinrichtungen des Gerätes / Anla-
ge einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
... die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort
der Anlage zur Verfügung steht.
... turnusmäßige Überprüfungen an Zuliefererteilen ausgeführt werden. Genauere In-
formationen befinden sich, wenn notwendig, in den entsprechenden Betriebsanleitun-
gen.
Nach der Montage, Inbetriebnahme und Übergabe des Spülautomaten an den Kun-
den/Betreiber dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden (z. B.: Elektro- oder
Standort). Veränderungen des Spülautomaten, insbesondere technische Veränderungen
ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers und durch nicht autorisierte Personen
haben den vollständigen Verlust des Garantieanspruchs zur Folge und setzen die Pro-
dukthaftung außer Kraft.
Änderungen in Ausf ührung und Konst ruktion v orbehalten!
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