Außerbetriebnahme
Eine Außerbetriebnahme ist notwendig bei:
•
schwerwiegenden Fehlfunktionen;
•
sichtbaren Schäden;
•
Demontage.
GEFAHR! Die Außerbetriebnahme darf nur von einer Elektrofachkraft
durchgeführt werden.
Hierzu muss die Ladestation vom Stromnetz getrennt, die entsprechende Zuleitung im
Gebäudesicherungskasten über den Leistungsschutzschalter und den FI-Schutzschalter
stromlos geschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Anschließend führen Sie die Demontage der Ladestation von der Wand durch, indem Sie
alle Schrauben lösen.
Entsorgungshinweise
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronikgeräte inklusive Zubehör getrennt vom allgemeinen Hausmüll zu
entsorgen sind.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wieder verwertbar. Mit der
Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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