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Inanspruchnahme Der Garantie - ZANKER MDO 35 Bedienung Und Installation

Hydraulisch gesteuerter, offener klein-durchlauferhitzer mit blankdrahtsystem
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Die Garantieleistung umfasst die sorgfältige Prüfung des Gerätes, wobei zunächst ermittelt wird, ob ein Garantiean-
spruch besteht. Im Garantiefall entscheiden allein wir, auf welche Art der Fehler behoben wird. Es steht uns frei, eine
Kundendienst und Garantie
Reparatur des Gerätes ausführen zu lassen oder selbst auszuführen. Etwaige ausgewechselte Teile werden unser
Eigentum. Für die Dauer und Reichweite der Garantie übernehmen wir sämtliche Material- und Montagekosten.
Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsan sprüche gegen andere Ver-
tragspartner­Leistungen­erhalten­hat,­entfällt­eine­Leistungs­ p flicht­von­uns.­Soweit­eine­Garantieleistung­erbracht­
wird, übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigung eines Gerätes durch Diebstahl, Feuer, Aufruhr oder ähn-
liche Ursachen. Über die vorstehend zugesagten Garantie leistungen hinausgehend kann der Endkunde nach dieser
Garantie keine Ansprüche wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, die durch das Gerät verursacht werden,
insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, geltend machen. Gesetzliche Ansprüche des
Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben unberührt.
Garantiedauer
Für im privaten Haushalt eingesetzte Geräte beträgt die Garantiedauer 24 Monate; im übrigen (zum Beispiel bei
einem Einsatz der Geräte in Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben) beträgt die Garantiedauer 12 Monate.
Die Garantiedauer beginnt für jedes Gerät mit der Übergabe des Gerätes an den Kunden, der das Gerät zum ersten
Mal einsetzt. Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer. Durch die erbrachte Garantie-
leistung wird keine neue Garantiedauer in Gang gesetzt. Dies gilt für alle erbrachten Garantieleistungen, insbesonde-
re für etwaig eingebaute Ersatzteile oder für die Ersatzlieferung eines neuen Gerätes.

Inanspruchnahme der Garantie

Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiedauer, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Mangel erkannt
wurde, bei uns anzumelden. Dabei müssen Angaben zum Fehler, zum Gerät und zum Zeitpunkt der Feststellung ge-
macht werden. Als Garantienachweis ist die Rechnung oder ein sonstiger datierter Kaufnachweis beizufügen. Fehlen
die vorgenannten Angaben oder Unterlagen, besteht kein Garantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbene, jedoch außerhalb Deutschlands eingesetzte Geräte
Wir­sind­nicht­verpflichtet,­Garantieleistungen­außerhalb­der­Bundesrepublik­Deutschland­zu­erbringen.­Bei­Störun-
gen eines im Ausland eingesetzten Gerätes ist dieses gegebenenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden an den
Kundendienst in Deutschland zu senden. Die Rücksendung erfolgt ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben auch in diesem Fall un-
berührt.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte
Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gilt diese Garantie nicht. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vor-
schriften und gegebenenfalls die Lieferbedingungen der Ländergesellschaft bzw. des Importeurs.
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Diese Anleitung auch für:

Mdo 44Mdo 57

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