PERU
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado,
verhandelt.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen
bei Vorsatz ("dolo") oder grober Fahrlässigkeit ("culpa inexcusable") von
Lenovo die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
URUGUAY
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch das zuständige Gericht in Montevideo verhandelt.
VENEZUELA
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Gerichte im Stadtgebiet von Caracas verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service kann in Kanada oder den Vereinig-
ten Staaten von Amerika über die folgenden Nummer angefordert werden:
1-800-IBM-SERV (426-7378).
KANADA
Haftungsbegrenzung: Ziffer 1 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht
wurden; und
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen.
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
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Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen