Entsorgung
Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltgerecht und
nach den geltenden örtlichen Entsorgungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem
Elektro- oder Elektronik-Altgerät besagt, dass dieses am Ende
seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen
für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die
Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung. Für viele EU-Länder können Sie sich
auch auf der Webseite https://hub.trotec.com/?id=45090 über
weitere Rückgabemöglichkeiten informieren. Ansonsten wenden
Sie sich bitte an einen offiziellen, für Ihr Land zugelassenen
Altgeräteverwerter.
In Deutschland gilt die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2 gemäß
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG.
Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten soll die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung
bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht
sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten
möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
DE
Heizlüfter TFH 19 E
11