11 Anhang
11.4 CE-Erklärung
Ihr Anrufbeantworter ist zum Betrieb in Ihrem Land vorgesehen.
Dieses Gerät ist für die Anschaltung an das öffentliche analoge Telefonnetz zuge-
lassen und ausschließlich für das Telefonieren in Wohn- und Geschäftsbereichen
zu benutzen. Es darf durch jedermann über die Telefon- Anschluss- Einheit (TAE)
angeschaltet und in Betrieb genommen werden. Jede andere Nutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten, die nicht in diesem Handbuch be-
schrieben sind, sind nicht zulässig.
Hiermit erklären wir, ITM Technology AG, dass das Gerät mit den grundlegenden
Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der
EU- Richtlinie 1999/5/EG übereinstimmt.
Die Original-Konformitätserklärung kann im Internet unter
www.hagenuk.de
eingesehen werden.
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11.5 Rücknahme von alten Geräten
Hat Ihr BIG AB 5 ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Das untenstehende Symbol
bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehal-
ten, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen.
Helfen Sie bitte mit und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz, indem Sie das
Altgerät nicht in den Hausmüll geben.
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