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Motobi Rimini 50 Bedienungsanleitung Und Service Seite 46

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GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN (gültig ab 01.02.2003)
Wir leisten Gewähr für Sachmängelfreiheit der von uns vertriebenen Fahrzeuge und Ersatzteile gemäß
den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß BGB.
Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung gilt:
Die termingerechte (innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden)
Einsendung der Auslieferungskarte welche vom Verkäufer und Käufer unterschrieben sein muss.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Serviceintervalle gemäß Inspektionsplan, sowie die Vorla-
ge des korrekt ausgefüllten Inspektionsnachweises.
Service- und Reparaturarbeiten dürfen nur von autorisierten Vertragshändlern durchgeführt wer-
den.
Die ausschließliche Verwendung von Original-Ersatzteilen – für nicht von uns freigegebene Er-
satzteile leisten wir weder Gewähr für diese Ersatzteile noch für eventuell dadurch verursachte
Folgeschäden.
Ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind nachfolgend angeführte Verschleißteile sowie Ver-
schleißmaterial, wenn diese im Zuge von Wartungs- /Inspektionsarbeiten auszutauschen sind oder
sofern diese die durchschnittliche Erwartungshaltung erfüllen bzw. wenn erhöhter Verschleiß durch
unsachgemäße Handhabung oder entsprechendes Fehlverhalten im Fahrbetrieb herbeigeführt wurde:
Zündkerzen
Filter
Antriebsriemen- oder Ketten
Brems- oder Kupplungsbeläge
Lampen, Sicherungen, Batterien
Reifen, Schläuche
Gummiteile, Seilzüge
Tachowellen
Reglerrollen
Betriebs- und Schmierstoffe
Ebenfalls ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind:
Optische Veränderungen an der Auspuffanlage (wie z. B. Verfärbung), welche die Funktion des
Fahrzeuges nicht beeinträchtigen
Sämtliche Schäden an Oberflächen von Bauteilen, welche auf unsachgemäße und unzureichende
Pflege oder falsche Lagerung bzw. Transport des Fahrzeuges zurückzuführen sind.
Schäden die durch Verwendung des Fahrzeuges für Vermietung, Renn- oder Motorsportzwecke
hervorgerufen wurden.
Schäden die durch Überladen des Fahrzeuges hervorgerufen wurden.
Schäden die durch Veränderungen (z. B. Manipulation der Motorleistung) am Fahrzeug hervorgeru-
fen wurden.
Alle regelmäßigen und unregelmäßigen Inspektionen sowie Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
Schäden die durch Einwirken höherer Gewalt herbeigeführt werden.
Schäden die durch von außen einwirkende Umstände hervorgerufen wurden. (Rost, Korrosion usw.)
Alterserscheinungen (wie z. B. das Verblassen lackierter oder metallüberzogener Oberflächen)
Schäden die durch Streusalz, Steinschlag oder andere chemische oder mechanischen Einflüsse,
wie etwa aggressive Reinigungsmittel oder Hochdruckreinigungsgeräte entstanden sind.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ein Produkt durch technische Modifikation bzw. Änderung zu
verbessern bzw. auf einen neuen technischen Stand zu bringen und im Rahmen einer Gewährleistung
entsprechend geänderte Produkte oder Teile zu verwenden.
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Stand: 22.03.2004/Änd:02

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