Bestimmungsgemäße Verwendung
Umschalteinrichtung:
■
In Verbindung mit Vitocharge VX3 dürfen nur die
Viessmann Umschalteinrichtungen Backup-Box ver-
wendet werden (Zubehör). Die Umschalteinrichtung
darf nur in Ländern verbaut werden, in denen eine
allpolige Netztrennung und eine geschaltete Verbin-
dung des Neutralleiters mit dem Schutzleiter wäh-
rend des Ersatzstrombetriebs zulässig ist.
■
Die finale Entscheidung über die Konformität der
automatischen Umschalteinrichtung mit den Vorga-
ben des Verteilnetzbetreibers obliegt dem jeweiligen
Verteilnetzbetreiber. Deshalb nehmen Sie bei Unklar-
heiten Kontakt mit dem zuständigen Verteilnetzbe-
treiber auf.
■
Bei deutschen Niederspannungsnetzbetreibern wird
im Allgemeinen die allpolige Trennung gefordert:
VDE Anwendungsregel „Stationäre elektrische Ener-
giespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an
das Niederspannungsnetz"
6.410.2.2 Inselbetrieb mit TN-System.
Fehlanwendungen
■
Vitocharge VX3 nicht in Fahrzeugen betreiben.
■
Vitocharge VX3 darf nicht als Unterbrechungsfreie
Stromversorgung (USV) verwendet werden.
Gehäuse der Batteriemodule nicht öffnen oder
■
demontieren.
■
Batteriemodule nicht außerhalb des Vitocharge VX3
betreiben.
■
Batteriemodule nicht an andere Geräte anschließen.
Produktinformation
Das Stromspeichersystem erhöht die Eigenstromnut-
zung.
(Fortsetzung)
VDE-AR-E 2510-2;
–
Batteriemodule nicht außerhalb der vom Hersteller
■
freigegebenen Betriebsbereiche (Spannung, Strom,
Temperatur usw.) betreiben oder lagern.
■
Batteriemodule nicht in überflutungsgefährdeten
Räumen betreiben oder lagern.
Hauptsächliche Gefährdungen
■
Medizinische Geräte (z. B. Herzschrittmacher) kön-
nen durch die hohen elektrischen Ströme gestört
werden. Personen mit solchen Geräten dürfen sich
nicht in unmittelbarer Nähe von Vitocharge VX3 auf-
halten.
Im Fehlerfall kann es zum Ausgasen der Batteriemo-
■
dule kommen. Deshalb für ausreichende Belüftung
des Aufstellraums sorgen.
Bei Fehlanwendungen (Kontakt mit Flüssigkeiten) oder
technischem Ausfall (z. B. Störung der Regelung durch
elektromagnetische Strahlung) können folgende
Gefahren auftreten:
■
Feuer
■
Explosion
■
Chemische Verätzungen
■
Stromschlag
Durch Überlast, Kurzschluss und Lichtbogen kann ein
Lithium-Eisenphosphat-Brand entstehen. Personen
können durch Elektrolyt oder geschmolzenes Material
verletzt werden. Im Brandfall besteht Erstickungsge-
fahr durch Sauerstoffmangel und Vergiftungsgefahr
durch giftige Dämpfe.
Information
11