Kassenschmiede.Anleitung
Änderung des zugeordneten Mehrwertsteuersatzes bei den
Kassenmodellen Sharp XE-A137 / XE-A147
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Einleitung
Ab dem 01.07.2020 werden alle Speisen, die in einem gastronomischen Betrieb verkauft werden, mit
dem ermäßigten Steuersatz besteuert – unabhängig, ob sie vor Ort verzehrt werden oder ob sie
mitgenommen / geliefert werden. Da zeitgleich eine Mehrwertsteuersenkung in Kraft tritt, werden die
Speisen bis zum 31.12.2020 mit 5% besteuert und – nach Ablauf der Mehrwertsteuersenkung – ab
dem 01.01.2021 mit 7%. Diese Regelung gilt laut Beschluss befristet für ein Jahr bis zum 30.06.2021.
Wir zeigen Ihnen in dieser Kurzanleitung, wie Sie die Mehrwertsteuerzuordnung Ihrer Speisen an der
Kasse anpassen können. Eine gesonderte Anleitung, wie Sie die Mehrwertsteuersenkung an Ihrer Kasse
durchführen, finden Sie auf unserer Website.
Vorbereitung
Bitte führen Sie die folgenden Programmänderungen nach einem abgeschlossenen Geschäftstag bzw.
vor Beginn des nächsten Geschäftstags aus, nachdem Sie den täglichen Z1-Bericht ausgedruckt haben.
Wir empfehlen dringend, ebenfalls den monatlichen Z2-Bericht auszudrucken, bevor Sie die folgenden
Schritte ausführen.
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass Sie die folgenden Schritte auf eigene Gefahr durchführen. Wir, die
Kassenschmiede
Inh. Sven Schmidt
Irler Str. 30
42719 Solingen
übernehmen keine Verantwortung und/oder Haftung für eventuell auftretende Schäden an Ihrer
Kasse oder Inkompatibilitäten zu Ihrem bisherigen Kassenprogramm.
Sie können gerne unsere kostenpflichtige, telefonische Unterstützung bei der Programmierung Ihres
Kassensystems in Anspruch nehmen.
Anleitung Version: 1.0.7 – 28. Juni 2020
Sie hätten gerne telefonische Unterstützung?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Gerne gehen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte an der
Kasse gemeinsam durch: Tel.: 0212 – 725 89 213
(montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
ksid: xea-311220