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Ruhedruck Und Anschlussdruck Messen - Viessmann VITODENS 333-F Serviceanleitung

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Funktionsablauf und mögliche Störungen
Weitere Angaben zu Störungen siehe Seite 80.

Ruhedruck und Anschlussdruck messen

Gefahr
CO-Bildung als Folge falscher Brennereinstel-
lung kann schwerwiegende Gesundheitsgefähr-
dungen nach sich ziehen.
Vor und nach Arbeiten an Gasgeräten eine CO-
Messung durchführen.
Betrieb mit Flüssiggas
Flüssiggastank bei Erstinbetriebnahme/Austausch
zweimal spülen. Tank und Gas-Anschlussleitung nach
dem Spülen gründlich entlüften.
Abb. 24
1. Gasabsperrhahn schließen.
2. Schraube im Mess-Stutzen „PE"
regler lösen, nicht herausdrehen. Manometer
anschließen.
3. Gasabsperrhahn öffnen.
Anschlussdruck (Fließdruck)
Bei Erdgas
unter 17 mbar (1,7 kPa)
17 bis 25 mbar
(1,7 bis 2,5 kPa)
über 25 mbar (2,5 kPa)
A
am Gaskombi-
Bei Flüssiggas
unter 42,5 mbar
(4,25 kPa)
42,5 bis 57,5 mbar
(4,25 bis 5,75 kPa)
über 57,5 mbar (5,75 kPa) Separaten Gasdruckregler der Anlage vorschalten und
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
(Fortsetzung)
4. Ruhedruck messen und Messwert in Protokoll auf
Seite 130 aufnehmen.
Sollwert: max. 57,5 mbar (5,75 kPa).
5. Heizkessel in Betrieb nehmen.
Hinweis
Bei Erstinbetriebnahme kann das Gerät auf Störung
gehen, weil sich Luft in der Gasleitung befindet.
Nach ca. 5 s Entriegelungstaste R (siehe Bedie-
nungsanleitung) zur Entriegelung des Brenners drü-
cken.
6. Anschlussdruck (Fließdruck) messen.
Sollwert:
Erdgas: 20 mbar (2 kPa)
Flüssiggas: 50 mbar (5 kPa)
Hinweis
Zur Messung des Anschlussdrucks geeignete
Messgeräte mit einer Auflösung von min. 0,1 mbar
(0,01 kPa) verwenden.
7. Messwert in Protokoll auf Seite 130 aufnehmen.
Maßnahme entsprechend der folgenden Tabelle
treffen.
8. Heizkessel außer Betrieb nehmen, Gasabsperr-
hahn schließen, Manometer abnehmen, Schraube
im Mess-Stutzen
A
verschließen.
9. Gasabsperrhahn öffnen und Gerät in Betrieb neh-
men.
Gefahr
Gasaustritt an Mess-Stutzen führt zu Explo-
sionsgefahr.
Gasdichtheit am Mess-Stutzen
Maßnahmen
Keine Inbetriebnahme vornehmen und das Gasversor-
gungsunternehmen (GVU) oder Flüssiggaslieferanten
benachrichtigen.
Heizkessel in Betrieb nehmen.
Vordruck auf 20 mbar (2,0 kPa) bei Erdgas und
50 mbar (5,0 kPa) bei Flüssiggas einstellen. Gasver-
sorgungsunternehmen (GVU) oder Flüssiggaslieferan-
ten benachrichtigen.
prüfen.
A
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