Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Typidentische Kennzeichnung; Gebrauch; Voraussetzungen Für Den Gebrauch - Dräger FPS 7000 Gebrauchsanweisung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für FPS 7000:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 RA sind in Australien und Neuseeland
gemäß AS/NZS 1716:2012 zugelassen.
HINWEIS
Vollmasken dürfen nicht zu einer Masken-Helm-Kombination umgerüstet
werden.
Die Atemanschlüsse dürfen nur mit zugelassenen Pressluftatmern,
Gebläsefiltergeräten, Schlauchgeräten oder Atemfiltern verwendet werden.
Die Vollmasken sind gemäß 2014/34/EU für den Gebrauch in
explosionsgefährdeten Bereichen geprüft. Die Vollmasken können in folgenden
Zonen verwendet werden:
Vollmasken mit Sichtscheibe PC
I M1
II 1 G IIB T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
II 1D
Vollmasken mit Sichtscheibe PCas oder PCaf
I M1
II 1G IIC T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
II 1D
Die Masken-Helm-Kombinationen in explosionsgefährdeten Bereichen nur mit
einem Wasserschleier verwenden.
3.6

Typidentische Kennzeichnung

Die Atemanschlüsse sind unterschiedlich gekennzeichnet:
Anschlussstück
RA, PE, ESA, P
Maskenkörper
EPDM oder Si,
EN 136:1998 CL.3+
CExxxx (Notified Body in Europa)
Maskenkörpergröße
S (klein), M (mittel), L (groß)
Innenmaskengröße
1 (klein), 2 (mittel), 3 (groß)
Gebrauchsanweisung
|
Dräger FPS 7000
Sichtscheibe
PC oder APEC, F (Feuerwehr), nach EN 166
A (Beschussklasse 190 m/s)
T (Beschuss bei extremen Temperaturen,
geprüft bei -30...+60 °C mit 190 m/s)
PCas oder APECas (beidseitig kratzfest beschich-
tet)
PCaf (außen kratzfest, innen anti-beschlagbe-
schichtet)
Gummibänderung
EPDM, CR oder Si, M/L oder S, H
Masken-Helm-Adapter
S-fix (H61) oder Q-fix (H62) oder X-fix
4

Gebrauch

4.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
Die Masken-Helm-Kombination muss aufgrund der Bauweise mit besonderer
Sorgfalt auf den Geräteträger eingestellt werden (richtige Maskengröße,
Einstellung der Halteplatte und der Helminnenausstattung). Der Masken-Helm-
Adapter muss leichtgängig sein.
Wenn die Vollmasken mit einem Atemfilter oder einem Gebläsefiltergerät
verwendet werden, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration der
Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter verwenden.
Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftatmer oder Druckluft-
Schlauchgeräte verwenden.
Die Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Gefahr für
Gesundheit oder Leben darstellt.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphäre nicht
ungünstig verändern kann.
Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen Warneigenschaften
(geruchsarm, geschmacklos, keine Reizung der Augen und Atemwege)
nicht einsetzen. Eine nachlassende Schutzwirkung des Filtergeräts kann in
diesem Fall nicht festgestellt werden.
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten nicht
betreten werden.
Die Filtergeräte nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären
verwenden.
|
de
Gebrauch
9

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis