Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 RA sind in Australien und Neuseeland
gemäß AS/NZS 1716:2012 zugelassen.
HINWEIS
Vollmasken dürfen nicht zu einer Masken-Helm-Kombination umgerüstet
werden.
Die Atemanschlüsse dürfen nur mit zugelassenen Pressluftatmern,
Gebläsefiltergeräten, Schlauchgeräten oder Atemfiltern verwendet werden.
Die Vollmasken sind gemäß 2014/34/EU für den Gebrauch in
explosionsgefährdeten Bereichen geprüft. Die Vollmasken können in folgenden
Zonen verwendet werden:
–
Vollmasken mit Sichtscheibe PC
–
I M1
–
II 1 G IIB T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
–
II 1D
–
Vollmasken mit Sichtscheibe PCas oder PCaf
–
I M1
–
II 1G IIC T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
–
II 1D
Die Masken-Helm-Kombinationen in explosionsgefährdeten Bereichen nur mit
einem Wasserschleier verwenden.
3.6
Typidentische Kennzeichnung
Die Atemanschlüsse sind unterschiedlich gekennzeichnet:
Anschlussstück
RA, PE, ESA, P
Maskenkörper
EPDM oder Si,
EN 136:1998 CL.3+
CExxxx (Notified Body in Europa)
Maskenkörpergröße
S (klein), M (mittel), L (groß)
Innenmaskengröße
1 (klein), 2 (mittel), 3 (groß)
Gebrauchsanweisung
|
Dräger FPS 7000
Sichtscheibe
PC oder APEC, F (Feuerwehr), nach EN 166
A (Beschussklasse 190 m/s)
T (Beschuss bei extremen Temperaturen,
geprüft bei -30...+60 °C mit 190 m/s)
PCas oder APECas (beidseitig kratzfest beschich-
tet)
PCaf (außen kratzfest, innen anti-beschlagbe-
schichtet)
Gummibänderung
EPDM, CR oder Si, M/L oder S, H
Masken-Helm-Adapter
S-fix (H61) oder Q-fix (H62) oder X-fix
4
Gebrauch
4.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
Die Masken-Helm-Kombination muss aufgrund der Bauweise mit besonderer
Sorgfalt auf den Geräteträger eingestellt werden (richtige Maskengröße,
Einstellung der Halteplatte und der Helminnenausstattung). Der Masken-Helm-
Adapter muss leichtgängig sein.
Wenn die Vollmasken mit einem Atemfilter oder einem Gebläsefiltergerät
verwendet werden, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
–
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration der
Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter verwenden.
Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftatmer oder Druckluft-
Schlauchgeräte verwenden.
–
Die Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Gefahr für
Gesundheit oder Leben darstellt.
–
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphäre nicht
ungünstig verändern kann.
–
Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen Warneigenschaften
(geruchsarm, geschmacklos, keine Reizung der Augen und Atemwege)
nicht einsetzen. Eine nachlassende Schutzwirkung des Filtergeräts kann in
diesem Fall nicht festgestellt werden.
–
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten nicht
betreten werden.
–
Die Filtergeräte nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären
verwenden.
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de
Gebrauch
9