BEKOMAT
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14, 14 CO, 14 CO PN25
14.2 Entsorgungsarbeiten
Das Produkt am Ende seiner Nutzbarkeit fachgerecht entsorgen, z. B. durch einen Fachbetrieb. Elektrische und
elektronische Komponenten nicht über den Stadtmüll oder den Hausmüll entsorgen. Materialien wie z. B. Glas,
Kunststoff sind größtenteils rückgewinnbar und können erneut verwendet werden.
Vor der Entsorgung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1.
Der BEKOMAT
ist außer Betrieb genommen und demontiert.
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2.
Der BEKOMAT
ist gereinigt und von vorhandenen Kondensatresten befreit.
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Betriebsstoff
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und
Schutzkleidung - mit Ölen oder anderen gefährlichen
Stoffen verunreinigt
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und
Schutzkleidung - mit Ausnahme derjenigen, die unter
15 02 02 fallen
Verpackungen - Papier und Pappe
Verpackungen - Kunststoffe
Elektrische und elektronische Geräte - mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35
fallen
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Original Installations- und Betriebsanleitung
Voraussetzungen
EU-Abfallschlüssel
15 02 02
15 02 03
15 01 01
15 01 02
20 01 36