Liquiline Control CDC90
Endress+Hauser
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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Anforderungen an das Personal
• Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung der Messeinrichtung dürfen nur
durch dafür ausgebildetes Fachpersonal erfolgen.
• Das Fachpersonal muss vom Anlagenbetreiber für die genannten Tätigkeiten autorisiert
sein.
• Der elektrische Anschluss darf nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
• Das Fachpersonal muss diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben und die
Anweisungen dieser Betriebsanleitung befolgen.
• Störungen an der Messstelle dürfen nur von autorisiertem und dafür ausgebildetem Per-
sonal behoben werden.
Reparaturen, die nicht in der mitgelieferten Betriebsanleitung beschrieben sind, dür-
fen nur direkt beim Hersteller oder durch die Serviceorganisation durchgeführt wer-
den.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Liquiline Control CDC90 ist ein vollautomatisches Mess-, Reinigungs- und Kalibriersystem
für Memosens-Sensoren. Das System ist komplett versehen mit Versorgungskabeln und
Verschlauchung.
2.2.1
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine andere als die beschriebene Verwendung stellt die Sicherheit von Personen und der
gesamten Messeinrichtung in Frage und ist daher nicht zulässig.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer oder nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung entstehen.
2.3
Arbeitssicherheit
Als Anwender sind Sie für die Einhaltung folgender Sicherheitsbestimmungen verantwort-
lich:
• Installationsvorschriften
• Lokale Normen und Vorschriften
• Vorschriften zum Explosionsschutz
Störsicherheit
• Das Produkt ist gemäß den gültigen internationalen Normen für den Industriebereich
auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft.
• Die angegebene Störsicherheit gilt nur für ein Produkt, das gemäß den Anweisungen in
dieser Betriebsanleitung angeschlossen ist.
2.4
Betriebssicherheit
Vor der Inbetriebnahme der Gesamtmessstelle:
1. Alle Anschlüsse auf ihre Richtigkeit prüfen.
2. Sicherstellen, dass elektrische Kabel und Schlauchverbindungen nicht beschädigt
sind.
3. Beschädigte Produkte nicht in Betrieb nehmen und vor versehentlicher Inbetrieb-
nahme schützen.
4. Beschädigte Produkte als defekt kennzeichnen.
Grundlegende Sicherheitshinweise
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