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für schmale Schnitte.
m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinenrichtli-
nie.
• Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine montiert
sein.
• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person
konzipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich
gegenüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Bandsäge ist mit dem angebotenen Werkzeug und
Zubehör ausschließlich zum Sägen von Holz, holzähn-
lichem Material und NE-Metallen konzipiert.
• Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werkstü-
cke darf bei der Standardausführung die Tischgröße
nicht überschreiten. Durchlaßbreite 195 mm, Durch-
laßhöhe 100 mm
• Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Abkip-
pen von der Tischplatte ermöglichen, ist die Tisch-
verlängerung bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu
verwenden.
• Die Bandsäge kann mit speziellem Sägebändern
(Sonderzubehör) auch zum Sägen von NE-Metall und
Kunststoff eingesetzt werden. Materiallegierungen mit
mehr als 80 % Magnesium dürfen wegen Brandgefahr
nicht bearbeitet werden. Verwenden Sie hierfür nur die
vom Hersteller angebotenen Sägeblätter.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Ma-
schine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine
Absaugsauganlage einsetzen. Die Strömungsgeschwin-
digkeit am Absaugstutzen muß 20 m/s betragen.
• Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Ab-
saugung nach 23 Sekunden Anlaufverzögerung auto-
matisch an. Eine Überlastung der Haussicherung wird
dadurch verhindert.
• Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die
Absaugung noch 3-4 Sekunden nach und schaltet
dann automatisch ab. Der Reststaub wird dabei da-
bei, wie in der Gefahrstoffverordnung gefordert, abge-
saugt. Dies spart Strom und reduziert den Lärm. Die
Absauganlage läuft nur, während die Arbeitsmaschine
betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Ab-
saugen ein Absauger der den gewerblichen Vorschrif-
ten entspricht, eingesetzt werden. Absauganlagen oder
Entstauber bei laufender Arbeitsmaschine nicht ab-
schalten oder entfernen. Maschine nur in technisch
einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, si-
cherheits- und gefahrenbewußt unter Beachtung der
Betriebsanleitung benutzen! Insbesondere Störungen,
die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den Technischen Daten