Sicherheitshinweise
2.5 Elektromagnetische Felder beim Betrieb von Anlagen der elektrischen Energietechnik
Siehe auch
Wartung (Seite 109)
Geräuschemissionen
Die Maschine kann im Betrieb Geräuschemissionspegel aufweisen, die für Arbeitsstätten
unzulässig sind. Gehörschäden können die Folge sein.
• Stellen Sie sicher, dass sich während des Betriebs der Maschine keine Personen im Bereich
der erhöhten Schallemission aufhalten.
• Sorgen Sie durch Geräusch mindernde Maßnahmen für einen sicheren Betrieb der
Maschine innerhalb Ihrer Anlage. Geräusch mindernd können folgende Maßnahmen sein.
– Abdeckungen
– Schallisolierungen
– Gehörschutzmaßnahmen.
Vermeiden von Gehörschäden
Wenn der zulässige Schalldruckpegel überschritten wird, kann es beim Betrieb der
Drehstrommaschinen mit Bemessungsleistung zu Gehörschäden kommen.
Der zulässige Schalldruckpegel liegt bei 70 dB (A).
2.5
Elektromagnetische Felder beim Betrieb von Anlagen der
elektrischen Energietechnik
Anlagen der elektrischen Energietechnik erzeugen im Betrieb elektromagnetische Felder.
Beim Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Maschine können lebensgefährliche
Fehlfunktionen bei medizinischen Implantaten, z. B. bei Herzschrittmachern, auftreten. Bei
magnetischen oder elektronischen Datenträgern können Datenverluste auftreten.
• Schützen Sie das an der Anlage tätige Personal durch geeignete Maßnahmen, z. B.
Kennzeichnungen, Absperrungen, Sicherheitsbelehrungen und Warnhinweise.
• Beachten Sie die nationalen Schutz- und Sicherheitsvorschriften.
• Der Aufenthalt für Personen mit Herzschrittmachern im Bereich der Maschine ist
untersagt.
• Führen Sie keine magnetischen oder elektronischen Datenträger mit.
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Betriebsanleitung, 10/2021, A5E41926185A