Dokumentation
Das Werkstück muß vor der Arbeitsaufnahme auf mögliche Fehler, wie Fremdkörper, Äste, Vertiefungen, Rattermarken,
Verwindungen und Verwerfungen überprüft werden.
Fügen: Das Werkstück wird gegen den Abrichtanschlag gelegt. Die Schutzschiene des Hobelwellenschutz auf die
Werkstückbreite einstellen und diesen auf dem Tisch auflegen lassen.
Abrichten und Fügen von kurzen Werkstücken: Bei kurzen Werkstücken müssen Schiebehölzer oder Werkstückhalter
benutzt werden. Sie müssen an die Werkstücke angepasst werden.
Beim Abrichten wird das Werkstück mit der flachen Hand auf den Aufgabetisch gedrückt und mit dem durch die rechte
Hand geführten Schiebeholz vorgeschoben. Die linke Hand gleitet über die Schutzeinrichtung, sobald das Werkstück auf
dem Abnahmetisch aufliegt, wir der Druck mit der linken Hand auf den Abnahmetisch gewechselt. Beim Fügen wird das
Werkstück mit der linken Hand, bei geschlossener Faust, gegen den Anschlag und den Tisch gedrückt und mit dem
Schiebeholz vorgeschoben.
Anschrägen oder Anfasen: Das Werkstück wird gegen den Abrichtanschlag gelegt. Die Schutzschiene des
Hobelwellenschutz auf die Werkstückbreite einstellen und diesen auf dem Tisch auflegen lassen. Das Werkstück wird
mit der linken Hand bei geschlossener Faust gegen den Anschlag und den Abnahmetisch gedrückt und mit geschlossener
rechter Hand vorgeschoben.
Abrichten und Fügen von kleinem Querschnitt (Leisten): Für diese Arbeit muß ein Hilfsanschlag verwendet werden. Der
Hilfsanschlag kann selbst hergestellt und mit Zwingen oder Ähnlichem am Abrichtanschlag befestigt werden. Siehe Skizze
Seite 8.
Beim Abrichten wird das Werkstück wie bei Werkstücken bis zu 75 mm Dicke mit flach aufliegenden Händen
vorgeschoben. Beim Fügen wird das Werkstück mit beiden Händen mit geschlossener Faust, gegen den Hilfsanschlag
(Skizze Seite 8) gedrückt und vorgeschoben. Die Schutzeinrichtung ist bis an den Anschlag herangestellt und liegt auf
dem Werkstück auf.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Hobelmaschine ist ausschließlich mit dem angebotenen Werkzeug und Zubehör zum Bearbeiten von Holz konstruiert.
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinenrichtlinie.
Die Maschine ist für einschichtigen Betrieb ausgelegt, Einschaltdauer S 6 – 40%.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Maschine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine Absauganlage einsetzen. Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20 m/s betragen. Unterdruck 1200 Pa.
Die Einschaltautomatik ist im Sonderzubehör erhältlich.
Typ ALV 2 Art.
Typ ALV 10 Art.
Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Absaugung nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung automatisch an. Eine
Überlastung der Haussicherung wird dadurch verhindert.
Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die Absaugung noch 3-4 Sekunden nach und schaltet dann
automatisch ab.
Der Reststaub wird dabei, wie in der Gefahrstoffverordnung gefordert, abgesaugt. Dies spart Strom und reduziert den
Lärm. Die Absauganlage läuft nur, während die Arbeitsmaschine betrieben wird
Flexible Absaubleitungen müssen schwer entflammbar sein.
Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Absaugen ein Entstauber eingesetzt werden.
Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeitsmaschine nicht abschalten oder entfernen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt unter
Beachtung der Betriebsanleitung benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können,
umgehend beseitigen (lassen)!
Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie die in den Technischen Daten angegebenen
Abmessungen müssen eingehalten werden.
9322 0311
Nr. 79104010
230 V /50 Hz
Nr. 79104020
400 V /230 V /50 Hz
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