Operation Manual / 2 Safety / TPS-R
1 Sicherheit / 1.12 Sicherer Unterhalt
Gefährdung durch Betriebs- und Hilfsstoffe
Betriebs- und Hilfsstoffe sind Substanzen, die für den Betrieb oder die Ausführung von War-
tungsarbeiten gebraucht werden. Öle, Fette, Kühlmittel, Reinigungs- und Lösungsmittel,
Säuren und ähnliche Substanzen können als Gefahrenstoffe gelten.
WARNUNG
Umgang mit Betriebs- und Hilfsstoffen
Einnehmen oder Einatmen von Dämpfen von Betriebs- und Hilfsstoffen oder
der Kontakt mit solchen kann zu Gesundheitsschädigungen führen.
Hautkontakt und Einatmen vermeiden.
u
Für gute Belüftung sorgen.
u
Angaben im Sicherheitsdatenblatt der Betriebs- und Hilfsstoffe beachten.
u
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäss Sicherheitsdatenblatt tra-
u
gen.
Örtliche Gesetzgebung einhalten.
u
Geschlossene Schutzbrille tragen.
Schutzhandschuhe gegen chemische Gefährdung tragen.
Atemschutz gegen Gase tragen.
WARNUNG
Brandgefahr, Explosionsgefahr
Brennbare und leicht entzündliche Betriebs- und Hilfsstoffe können in Brand
geraten, oder Dämpfe davon können zu einer Explosion führen.
Angaben im Sicherheitsdatenblatt der Betriebs- und Hilfsstoffe beachten.
u
Örtliche Gesetzgebung einhalten.
u
Kein offenes Feuer oder Zündquellen bei Reinigungsarbeiten zulassen.
u
Reinigung im Freien durchführen oder für eine ausreichende Be- und Ent-
u
lüftung sorgen.
VORSICHT
Gefährdung der Umwelt
Unsachgemässe Handhabung von Betriebs- und Hilfsstoffen kann zur Schä-
digung der Umwelt führen.
Angaben im Sicherheitsdatenblatt der Betriebs- und Hilfsstoffe beachten.
u
Örtliche Gesetzgebung einhalten.
u
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Revision A
April 2018