Entsorgen
Werfen Sie das Gerät keines-
falls in den normalen Hausmüll .
Dieses Produkt unterliegt der
europäischen Richtlinie
2012/19/EU .
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale Ent-
sorgungseinrichtung . Beachten Sie die aktuell gel-
tenden Vorschriften . Setzen Sie sich im Zweifelsfall
mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in Verbindung .
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung .
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsor-
gen können .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert . Die Verpackungs-
materialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe .
SWE 1200 D1
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum . Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu . Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt .
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum . Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf . Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt .
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt, oder der
Kaufpreis erstattet . Diese Garantieleistung setzt vor-
aus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und re-
parierte Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhande-
ne Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden . Nach Ablauf der Ga-
rantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig .
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