Operation Manual / 4 Product description / TPS61-R
5 Betrieb und Service / 5.1 Lärmemission
5
Betrieb und Service
5.1
Lärmemission
WARNUNG
Gefahr durch Lärm
Einwirkung von Lärm kann das Gehör schädigen, die Gesundheit und den
psychischen Zustand beinträchtigen, die Aufmerksamkeit vermindern sowie
zu Irritationen führen.
Bei laufendem Motor immer Gehörschutz tragen.
u
Ab Schalldruckpegel von 85 dB(A) immer Gehörschutz tragen.
u
Gehörschutz tragen.
Der Emissionsschalldruckpegel (A-bewertet) ist im Abstand von 1 Meter zum Turbolader ge-
messen.
Der Höchstwert des Emissionsschalldruckpegels
fers maximal 105 dB(A). Folgende Voraussetzungen müssen am Turbolader erfüllt sein, um
diesen Grenzwert einzuhalten:
¡
Lufteintrittssystem montiert
¡
Alle serienmässigen, schallreduzierenden Massnahmen montiert
¡
Kompensator am Luftaustritt akustisch isoliert durch Motorenbauer
misolation Kompensator
Der Motorenbauer ist für die Isolation der Ladeluft- / Spülluftleitung und des Ladeluftküh-
lers verantwortlich.
1)
Richtlinie 2006/42/EG, 1.7.4.2 / u / Absatz 5 + 7 :
A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel
2)
Im Fall von abweichenden Isolationsausführungen muss der Motorenbauer für akustisch
gleichwertige Massnahmen sorgen
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1)
erreicht im Bereich des Filterschalldämp-
→21).
HZTL4042_DE
2)
(siehe Abb. 12: Lär-
Rev.B
June 2019