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Trägergasabgleich - ABB Advance Optima Betriebsanleitung

Modulares prozessanalysensystem
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Trägergasabgleich
Elektronische
Trägergaskorrektur
Wann muss der
Trägergasabgleich
durchgeführt werden?
Prüfgas für den
Trägergasabgleich
Vor dem
Trägergasabgleich
Sollwerteingabe
Menüpfad
8-28
Die elektronische Trägergaskorrektur läuft im Prinzip genauso ab wie die elektro-
nische Querempfindlichkeitskorrektur (siehe Abschnitt „Querempfindlichkeits-
abgleich", Seite 8-27).
Die Trägergaskorrektur ist nur dann möglich, wenn die Funktion Querempfindlich-
keitskorrektur werksseitig gemäß Bestellung konfiguriert ist. Die Trägergaskorrektur
ist ebenfalls als Funktionsblock-Applikation konfiguriert. Eine ausführliche Beschrei-
bung des Funktionsblockes Traegergas-Korrektur ist in der Technischen Informa-
tion „Advance Optima Funktionsblöcke – Beschreibungen und Konfigurierung"
enthalten (Druckschrift-Nr. 30/24-200 DE).
Die Trägergaskorrektur ist eine Verstärkungskorrektur.
Der Trägergasabgleich, d.h. der Abgleich der Trägergaskorrektur-Funktion, muss
im Normalbetrieb nicht durchgeführt werden.
Es wird empfohlen, die Trägergaskorrektur einmal jährlich zu überprüfen.
Als Prüfgas für den Trägergasabgleich wird ein Gasgemisch mit den jeweiligen
Konzentrationen von Messkomponente und Störkomponente benötigt.
Vor dem Trägergasabgleich müssen die Messkomponente und die Störkomponente
am Nullpunkt und am Endpunkt mit Prüfgasen kalibriert werden.
Wenn die Störkomponente einen Einfluss auf die Nullpunktanzeige der Messkom-
ponente hat, so muss vor dem Trägergasabgleich ein Querempfindlichkeitsabgleich
durchgeführt werden.
Als Sollwert ist die Konzentration der Messkomponente einzugeben.
0(18( → 6HUYLFH7HVW → $QDO\VDWRUVSH] $EJOHLFK →
7UDHJHUJDVDEJOHLFK
Kapitel 8: Inspektion und Wartung
42/24-10-5 DE

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