Ausgabe 12/04
Der Wägezellensitz muss waagerecht, vollflächig plan und wie der Wägezellen-
boden absolut sauber sein.
Die Berührungsflächen der Krafteinleitungen sind mit Hochleistungsfett zu
bestreichen.
1.9
Demontage
Bei der Demontage von Wägezellen gelten die selben Sicherheitsbedingungen und
Voraussetzungen wie bei der Installation und Montage.
•
Alle Versorgungs- und Hilfsenergien abschalten.
•
Den Lastträger gegen Absturz sichern.
•
Geeignete Hebewerkzeuge und Hilfsmittel verwenden.
•
Die Wägezelle entlasten und ohne Gewaltanwendung vorsichtig ausbauen.
•
Das Kabel nicht abschneiden, wenn die Wägezelle wieder eingesetzt oder
zur Reparatur geschickt werden soll.
•
Die Wägezelle nicht am Kabel tragen oder ziehen.
1.10 Explosionsschutz
Von den Einbauelementen der Wägezellen geht keine potentielle Zündgefahr aus.
Deshalb unterliegen sie nicht der EG-Richtlinie 94/9 EG (ATEX).
Dokument-Nr.: A5E00295970A
Generelle Aufbau- und Montagebedingungen
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