Konformitätshinweise
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Fax-Kennzeichnung
Gemäß der Verfügung im amerikanischen „Telephone Consumer
Protection Act" von 1991 ist es nur dann rechtmäßig, einen Computer oder
ein anderes elektronisches Gerät (einschließlich Faxgerät) zum Versenden
von Nachrichten zu verwenden, wenn am oberen oder unteren Rand jeder
übertragenen Seite bzw. auf der ersten Seite der übertragenen Nachricht
die folgenden Informationen deutlich erkennbar vermerkt sind:
1 Datum und Uhrzeit der Übertragung
2 Kennung des Unternehmens bzw. einer anderen Einrichtung oder der
Einzelperson, die diese Nachricht versendet hat
3 Rufnummer des Faxgeräts, Unternehmens bzw. einer anderen
Einrichtung oder der Einzelperson.
Die Telefongesellschaft kann Änderungen an ihren Einrichtungen, Geräten,
Abläufen oder Verfahren vornehmen, die den Betrieb dieses Geräts
beeinträchtigen können, wenn eine solche Maßnahme vertretbar und für
den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erforderlich ist und nicht den Regeln
und Bestimmungen aus FCC Teil 68 widersprechen. Wenn es
vorhersehbar ist, dass solche Maßnahmen dazu führen, dass die
Telekommunikationseinrichtungen des Kunden nicht mehr kompatibel mit
den Einrichtungen der Telefongesellschaft sind oder Änderungen an den
Telekommunikationseinrichtungen durchgeführt werden müssen oder die
Nutzung oder Leistung auf anderen Weise materiell betroffen ist, muss der
Kunde schriftlich in angemessener Weise von den Änderungen in Kenntnis
gesetzt werden, damit der Kunde die Möglichkeit hat, den Dienst ohne
Unterbrechung aufrechtzuerhalten.
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Rufzeichen-Äquivalenzzahl
Sie finden die FCC-Registrierungsnummer für dieses Gerät auf einem
Etikett auf der Unter- oder Rückseite des Geräts. In einigen Fällen müssen
Sie diese Nummern bei Ihrer Telefongesellschaft angeben.
Bei der Rufzeichen-Äquivalenzzahl (REN) handelt es sich um ein Maß der
elektrischen Last auf der Telefonleitung. Anhand dieses Wertes lässt sich
feststellen, ob Sie die Telefonleitung „überlasten". Die Installation
verschiedener Gerätetypen auf derselben Telefonleitung kann zu
Problemen beim Empfang und beim Ausführen eines Telefongesprächs
führen. Davon ist besonders das Klingeln bei eingehenden Rufen auf Ihrer
Leitung betroffen. Die Summe aller Rufzeichen-Äquivalenzzahlen der
Geräte, die an Ihre Telefonleitung angeschlossen sind, sollte weniger als 5
betragen, um einen ordnungsgemäßen Dienst durch die
Telefongesellschaft sicherzustellen. In einigen Fällen ist ein Wert von 5 auf
der Leitung nicht mehr praktikabel. Wenn Teile Ihrer Telefonanlage nicht
mehr ordnungsgemäß funktionieren, sollten Sie diese Geräte unverzüglich
von der Telefonleitung entfernen, denn sie können Störungen im
Telefonnetzwerk verursachen.
Das Gerät erfüllt die Vorschriften aus Teil 68 der FCC-Bestimmungen und
die Vorschriften, die von der ACTA übernommen wurden. Auf der
Rückseite dieses Geräts befindet sich ein Aufkleber, der neben anderen
Informationen eine Produktkennung im Format US:AAAEQ##TXXXX
enthält. Diese Nummer muss der Telefongesellschaft auf Anfrage mitgeteilt
werden.
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16. Anhang