Für Kunden in Europa
Das (CE)-Zeichen bestätigt, das dieses Produkt mit den europäischen
Bestimmungen für Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Personenschutz
übereinstimmt. Mit dem (CE)-Zeichen versehene Kameras sind für den
europäischen Markt bestimmt.
Dieses Symbol [durchgestrichene Mülltonne nach WEEE Anhang IV] weist auf die getrennte
Rücknahme elektrischer und elektronischer Geräte in EU-Ländern hin.
Bitte werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll.
Informieren Sie sich über das in Ihrem Land gültige Rücknahmesystem und nutzen dieses zur
Entsorgung.
Garantiebedingungen
1. Wenn dieses Produkt innerhalb von zwei Jahren, nachdem es bei einem autorisierten Olympus-
Händler im Geschäftsgebiet der Olympus Imaging Europa GmbH, wie auf der Website http://
www.olympus.com festgelegt, erworben wurde, einen Defekt aufweist, obwohl es
ordnungsgemäß (gemäß den mitgelieferten schriftlichen Pflege- und Bedienungsanleitungen)
verwendet wurde, wird das Produkt kostenlos instandgesetzt oder nach Entscheidung von
Olympus ersetzt. Um diese Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde das
Produkt und diese Garantiekarte vor Ablauf des zweijährigen Gewährleistungszeitraums bei
dem Händler, bei dem das Produkt erworben wurde, oder bei einer anderen Olympus-
Kundendienststelle im Geschäftsgebiet der Olympus Imaging Europa GmbH, wie auf der
Website http://www.olympus.com festgelegt, abgeben. Während des einjährigen
Gewährleistungszeitraums der weltweiten Gewährleistung kann der Kunde das Produkt bei
einer beliebigen Olympus-Kundendienststelle abgeben. Beachten Sie bitte, dass nicht in allen
Ländern Olympus-Kundendienststellen existieren.
2. Der Kunde hat das Produkt auf eigenes Risiko zum Olympus-Händler oder zum Olympus-
Kundendienst zu transportieren und ist für alle anfallenden Transportkosten verantwortlich.
3. lnnerhalb der Garantiezeit werden dem Kunden in den folgenden Fällen dennoch Kosten für
Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt:
(a) Für Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung (anders als die Hinweise in der
Bedienungsanleitung) zurückzuführen sind.
(b) Für Schäden, die auf Reparaturen, Umbau, Reinigung etc. die nicht von einer Olympus-
Kundendienstelle vorgenommen wurden, zurückzuführen sind.
(c) Für Schäden, die auf unsachgemäßen Transport, auf Fall oder Erschütterungen etc. nach
dem Kaufdatum zurückzuführen sind.
(d) Für Schäden, die auf Feuer, Erbeben, Überschwemmung, Unwetter und andere
Naturkatastrophen, Umwelteinflüsse oder nicht vorschriftsgemäße Spannungsversorgung
zurückzuführen sind.
(e) Für Schäden, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Lagerung (bei besonders hohen
Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit, in der Nähe von Insektiziden wie Naphtalin oder
schädlichen Chemikalien etc.) bzw. unsachgemäße Wartung etc. zurückzuführen sind.
(f) Für Schäden, die auf verbrauchte Batterien etc. zurückzuführen sind.
(g) Für Schäden, die auf das Eindringen von Sand, Schlamm etc. in das Geräteinnere
zurückzuführen sind.
(h) Wenn diese Garantieurkunde nicht bei der Reparaturannahme vorgelegt werden kann.
(i)
Wenn die Eintragungen dieser Garantieurkunde bei den Angaben zum Jahr, Monat und Tag
des Kaufdatums, Kundennamen, Händlernamen, zur Seriennummer etc. verändert wurden.
(j)
Wenn der Kaufbeleg (Kassenbon) nicht zusammen mit der Garantiekarte vorgelegt werden kann.
4. Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich für das Produkt selbst. Andere Teile, wie
Tragetasche, Tragegurt, Objektivdeckel, Batterien etc. fallen nicht unter diese Garantie.
5. Unter dieser Garantie ist Olympus ausschließlich zu der Reparatur oder dem Umtausch dieses
Produktes verpflichtet. Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind Folgeschäden oder -
verluste jedweder Art für den Kunden, die durch einen Defekt dieses Geräts hervorgerufen
werden. Dies gilt insbesondere für den Verlust von und/oder Schäden an Objektiven,
Filmmaterial sowie sonstige Ausrüstungen und Zubehörteile, die zusammen mit diesem Produkt
verwendet werden, oder für Gewinnausfall oder Einbußen jedweder Art, die aus einer
Verzögerung der Reparaturarbeiten oder dem Verlust von Daten herrühren. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen sind hiervon nicht betroffen.
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