2.6.3
Pflichten des Transportpersonals
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Protect 8.33 – Betriebsanleitung
BGV A3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel),
BGV A8 (Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz).
Melden Sie Schäden an der Anlage und an den elektrischen
Betriebsmitteln dem Betreiber.
Verwenden Sie für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
nur vom Hersteller freigegebene Ersatzteile.
Benutzen Sie die persönliche Schutzausrüstung (PSA)
bestimmungsgemäß.
Kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen Zustand der PSA und
melden Sie festgestellte Mängel dem Betreiber.
Tragen Sie bei langen Haaren ein Haarnetz und keine weite
Kleidung oder Schmuck.
Bringen Sie die Schutzeinrichtungen nach allen Arbeiten an der
Anlage wieder an.
Lagern Sie die Betriebsanleitung im Unterlageneinschub der Anlage.
Halten Sie beim Transport die folgenden Sicherheitshinweise ein.
Lesen Sie die Betriebsanleitung. Prägen Sie sich die
Sicherheitsbestimmungen ein. ( Kapitel 2)
Beachten Sie die Vorschriften:
BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte)
BGV D27 (Flurförderfahrzeuge)
Benutzen Sie die persönliche Schutzausrüstung (PSA)
bestimmungsgemäß.
Kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen Zustand der PSA und
melden Sie festgestellte Mängel dem Betreiber.
Melden Sie Transportschäden an der Anlage dem Betreiber.
8000052145 BAL, de