1.2 Personelle und organisatorische Voraussetzungen
Organisatorische Maßnahmen des Betreibers/Herstellers
Diese Anleitung muss dem Bedien-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder Transportpersonal zur Verfügung
gestellt werden.
Diese Anleitung muss ständig am Einsatzort des Produkts griffbereit aufbewahrt werden und dem Be-
dien-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder Transportpersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Personal muss mithilfe dieser Anleitung in die Handhabung und Instandsetzung des Produkts einge-
wiesen werden. Insbesondere müssen die Sicherheits- und Warnhinweise gelesen und verstanden wer-
den.
Dies gilt in besonderem Maße für Personal, das nur gelegentlich am Produkt tätig wird. Dieses Personal
wiederholt einweisen.
Anforderungen an das Personal
Arbeiten am Produkt dürfen nur von geschultem und eingewiesenem Fachpersonal durchgeführt wer-
den:
• Schulung im Training Center des Herstellers
• Fachpersonal aus dem Maschinen- und Anlagenbau
Die Zuständigkeiten des Personals für Bedienung, Wartung, Instandsetzung und Transport muss der Be-
treiber festlegen.
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten eine sicherheitsgerechte Arbeitskleidung tragen.
Bei allen Arbeiten die jeweils notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. Sicherheitsschuhe,
Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz). Hinweise zur persönlichen Schutzausrüs-
tung in der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibung beachten.
MS15028/01D 2015-04 | Sicherheit | 7