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Hinweise Für Die Entsorgung - Aastra OpenCom 510 Bedienungsanleitung

Ein kommunikationssystem für die integrierte sprach- und datenkommunikation.
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Hinweise für die Entsorgung
22. Hinweise für die Entsorgung
Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen bei der Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffen auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit wurden die Richtlinien des Europäischen Parlamentes
und des Rates
Richtlinie 2002/96/EG „Elektro- und Elektronik-Altgeräte" und
Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefähr-
licher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro-
und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche
Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu besei-
tigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus
Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde nach dem heutigen Stand der Technik
umwelt- und recyclingorientiert entwickelt und entspricht damit den Vorgaben
der europäischen Richtlinien.
Das Produkt ist mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet. Dieses
Symbol verpflichtet den Besitzer des Produktes bei Entsorgungswunsch
dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
(Sammlung) zuzuführen. Dazu wurden geeignete Einrichtungen für die
Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschaffen. An diesen
öffentlichen Rücknahmestellen können die Altgeräte kostenfrei angeliefert
werden (Bringsystem). Die Standorte der Rücknahmestellen entnehmen Sie bitte
den Informationen der für die Entsorgung zuständigen Stellen der Städte und
Gemeinden.
Achtung!
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geben Sie diese kostenfrei an den bekannten Rücknahmestellen ab.
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